Partizipation im Kinderheim St. Alban
Dass sich junge Menschen aktiv an den Entscheidungsprozessen beteiligen, die ihr Leben maßgeblich beeinflussen, ist keine Großzügigkeit von Erwachsenen, sondern eines der Grundprinzipien der internationalen Kinderrechte (11/2009) In der Beteiligung sehen wir einen wesentlichen Aspekt zur Förderung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Durch altersentsprechende Möglichkeiten der Beteiligung im Heimalltag wollen wir den Kindern und Jugendlichen Räume und Möglichkeiten bieten,
in denen sie über ihre Lebenssituation im Gespräch reflektieren |
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sich zu ihren Belangen eine eigene Meinung bilden |
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bei Entscheidungen über ihr Leben mitsprechen | ||
bei der Gestaltung des Heimlebens mitplanen |
Durch die Beteiligung sollen den Interessen und Bedürfnissen der Kinder mehr Geltung verschafft werden. Dies geschieht durch:
Bezugserzieher, die für die persönlichen Belange der Kinder und Jugendliche eintreten |
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Mitspracherecht im Hilfeplanverfahren |
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Gruppengespräche | ||
Gemeinsame Planung von Aktivitäten, etc. | ||
Wahl von Gruppensprechern und eines Heimsprechers | ||
Gruppensprecherversammlung (Kinder- und Jugendparlament) | ||
Themenbezogene Workshops und Arbeitskreise (z. B. Heimzeitung) | ||
Vermittlung des Wissen über die Kinderrechte | ||
Klar benannte Anlaufstellen bei Beschwerden und Problemen |